Mitglied werden!

Um sich bei den Grünen politisch einzubringen, muss mensch nicht zwingend Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen werden. So sind zum Beispiel in der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Dresdner Stadtrat auch mehrer parteilose Stadträte vertraten. Auch um an Aktionen der Grünen teilzunehmen oder um mal in eine Mitgliederversammlung hineinzuschnuppern ist eine Mitgliedschaft nicht dringend erforderlich.

Bei Interesse und Fragen kann mensch uns auch gerne Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder einmal persönlich vorbeischauen. Zum Beispiel auf der nächsten Mitgliederversammlung.

Testmitgliedschaft

Bevor mensch sich entschließt, dauerhaft Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen zu werden, ist auch eine Testmitgliedschaft möglich. Wie dies genau funktioniert erfährt mensch auf Anfrage beim Landesverband.

Mitgliedschaft

Wer Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen werden möchte, kann dies zum Beispiel per Post schriftlich seinen Eintritt erklären. Am einfachsten geht dies aber direkt online über die Webseite des Bundesverbandes oder direkt über diesen Link.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied hat Du Stimm-, Rede- und Antragsrecht auf jeder Versammlung von Bündnis 90/Die Grünen. Du kannst also über Anträge abstimmen oder selber einbringen, Du wählst die Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenzen (LDK, auch Landesparteitage) und Bundesdelegiertenkonferenzen (BDK, auch Bundesparteitag) oder lässt Dich selber wählen. Du hast damit die Möglichkeit direkt auf der jeweiligen Ebene die Politik von Bündnis 90/Die Grünen mitzubestimmen.

Außerdem bestimmst Du mit welche Kandidaten aufgestellt werden und welchen Inhalt die Programme zu den jeweiligen Wahlen haben. Du hast das Recht in Arbeitgruppen auf den verschiedenen Ebenen (Kreis, Land, Bund) mitzuarbeiten. Kurzum: alles Möglichkeiten der politischen Willensbildung in einer Partei.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Mit dem Mitgliedsantrag erkennst Du die Satzung und die Finanzordnung des Kreisverbandes an. Du hast damit die Pflicht, diese einzuhalten und Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen und beträgt ca. 1,5% desselbigen. Hast Du kein Einkommen, weil Du z. B. Sozialleistungen des Staates wie BaföG beziehst, bezahlst Du den Mindestbeitrag von 3 Euro pro Monat. Eine freiwillige Erhöhung wird natürlich nicht abgelehnt.

Du hast noch mehr Fragen?

Dann schreib uns einfach eine E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .