}Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des Kreisverbandes Dresden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abschlägig beschieden. Die Karlsruher Richter sahen in der von der Stadt angeordneten Verlegung der angemeldeten Demonstration in die Neustadt keine erhebliche Verletzung von Grundrechten, die von den Verfassungsrichtern in einem Eilverfahren zu unterbinden zu gewesen wären.
Für die GRÜNEN ist das Urteil durchaus nachvollziehbar: „Das BVerG ist ja nicht die Revisionsinstanz der Oberverwaltungsgerichte. Es hatte deshalb ausschließlich nur über die Schwere der Grundrechtseinschränkung zu entscheiden,“ so der Sprecher des GRÜNEN Kreisverbandes Michael Schmelich. „Das Urteil ist trotzdem kein Freibrief für die Ordnungsbehörden und auch nicht für das Trennungskonzept der Polizei.“
Die GRÜNEN werden sich im Lichte der Ereignisse am 13. Februar entscheiden, ob sie das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht führen werden. „Ob das Freihalten von Vorratsrouten für die Nazis rechtsmäßig ist, wird sich dann herausstellen,“ so Schmelich.
Die GRÜNEN werden jedenfalls vor diesem Hintergrund auf die angemeldete Demonstration, die so nur auf der Neustädter Seite stattfinden könnte, verzichten. „Wir haben bis 2070 eine Mahnwache vor der Trümmerfrau angemeldet. Die können wir nicht auf die Neustädter Seite mitnehmen,“ so Schmelich. Auch steht für die GRÜNEN außer Frage, dass sie weiter zur Teilnahme an der Menschenkette aufrufen. „Im Übrigen ist die Auseinandersetzung mit den Antidemokraten so wichtig, dass man sie nicht den Juristen überlassen darf,“ resümieret Schmelich den aktuellen Streit mit der Landeshauptstadt.